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  Allgemein Geschäftsbeingungen

Aufträge werden von uns zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
l. Auftragsunterlagen
Wir setzen voraus, daß der Besteller über die Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte für das uns übergebene Material verfügt. Werden die Rechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür allein. Die Rücksendung der Auftragsunterlagen erfolgt, wenn nicht anders gewünscht, mit gewöhnlicher Post. Wir haften bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl, Wassereinbruch und Feuer, nur bis zur Höhe der üblichen Feuer-, Einbruchs- und Leitungswasserschadenversicherung, sofern uns bzw. unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
2. Gewährleistung und Ausführung
Alle Aufträge werden mit größter Sorgfalt, nach den neuesten Erkenntnissen und, nach unserem Dafürhalten, mit der besten Ausführungsmethode gefertigt. Wünsche bezüglich Farbwiedergabe werden weitmöglichst berücksichtigt. Ohne die Hergabe von Mustern gilt unsere Auffassung als richtig. Bei Lithoaufträgen können sich geringfügige Farbabweichungen durch die jeweilige Technik ergeben; sie sind im zumutbaren Rahmen zu akzeptieren. Bei Filmausbelichtungen und Drucken kann es zu materialbedingten Abweichungen kommen. Sie berechtigen nicht zur Reklamation. Bei Nachbestellungen gibt es keine Gewähr für farbliche Übereinstimmung mit vorausgegangenen Lieferungen. Das gleiche gilt auch für den Vergleich zwischen Muster und Auflage. Für nicht in der Liste aufgeführte Formate gelten Zwischen- bzw. Laufmeterpreise.
3. Liefertermine
Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Nachträgliche Auftragsänderungen erfordern gleichzeitig eine neue Vereinbarung der Lieferfristen und -Termine. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Sofern nicht ein schriftlich vereinbartes Fixgeschäft vorliegt, muß der Kunde bei Überschreitung der angegebenen Lieferfrist eine angemessene Nachfrist einräumen. Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug sind, sofern uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, auf den Schaden begrenzt, den wir bei Vertragsschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten erkennen müssen, voraussehen konnten, es sei denn, der Kunde hat uns bei Auftragserteilung ausdrücklich auf ein höheres Schadensrisiko hingewiesen.
4. Versand und Verpackung
Der Versand der Ware und der Auftragsunterlagen erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn die Versendung durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.
5. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle genannten Preise sind in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht. Alle genannten Preise verlieren mit dem Erscheinen der darauffolgenden Preisliste zum Stichtag ihre Gültigkeit. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden gesondert berechnet. Unsere Rechnungen sind zahlbar nach 30 Tagen ohne Skonto. Wird mit uns schriftlich das Bankeinzugsverfahren vereinbart, gewähren wir einen Bankeinzugs-Fachrabatt von 2%. Besteller, die in fremdem Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung, bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns eingeht. Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme eines Wechsels erfolgt nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest angenommen. Bei Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt die Zahlung erst bei Einlösung. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den konkreten Verzugsschaden oder Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Im letzteren Falle bleibt dem Kunden der Nachweis offen, daß keine oder wesentlich niedrigere Zinsen angefallen sind. Der Kunde darf gegenüber unseren Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten oder nicht bestrittenen Gegenforderungen aufrechnen.
6. Beanstandungen
Ist der Kunde Vollkaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen und uns gegebenenfalls unverzüglich schriftliche Anzeige zu machen; § 377 HGB gilt uneingeschränkt. In allen anderen Fallen ist bei offen zutagetretenden Mängeln eine Rüge nur innerhalb einer Woche zulässig. Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche zum Auftrag gehörenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, andernfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrügen nicht gewährleistet. Die Rücksendung der beanstandeten Waren erfolgt nur nach Vereinbarung. Die beliebige Verwendung beanstandeter Ware steht uns zu. Mängel an einem Teil der Lieferung berechtigt den Auftraggeber nicht, die Gesamtlieferung zu beanstanden.
7. Gewährleistung und Haftung
Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen. Mißlingen Neuherstellung oder Nachbesserung, so kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Fehlt der Ware eine zugesicherte Eigenschaft oder erleidet der Kunde infolge eines Mangels einen Schaden, der durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet ist, so kann der Kunde hierfür Schadenersatz verlangen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit wir nicht von unseren Zulieferfirmen entsprechenden Ersatz erhalten. Für Schäden, die dem Kunden aus unerlaubter Handlung entstehen, ferner für Schäden anläßlich eines Verschuldens bei Vertragsschluß sowie für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten haften wir nur auf Geldersatz, und nur dann, wenn uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft; im Übrigen haften wir nur, soweit der Schaden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt ist. Bei Kaschier- und Laminierarbeiten von angelieferten Fotos, Drucken usw. haften wir nicht für die evt. dadurch verursachte Beeinträchtigung derselben. Vor einer Weiterverarbeitung unserer Erzeugnisse sind diese auf Richtigkeit zu prüfen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen. Fotografische Materialien, drucktechnische Erzeugnisse und Datenträger können sich durch verschiedene Umwelteinflüsse verändern. Derartige Veränderungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Von uns ohne Berechnung gegebene Auskünfte und Ratschläge sind stets ohne unser Obligo. Eine ohne unsere Zustimmung erfolgte Mängelbeseitigung durch Dritte entbindet uns von jeglicher Mangelhaftung.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung und Weiterverwendung in Höhe unserer Auftragssumme an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

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