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Aufträge
werden von uns zu den nachfolgenden
Bedingungen ausgeführt.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich
schriftlich anerkennen, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht
ausdrücklich widersprochen wird.
l. Auftragsunterlagen
Wir setzen voraus, daß der Besteller über die Vervielfältigungs-
und Reproduktionsrechte für das uns übergebene Material
verfügt. Werden die Rechte Dritter verletzt, haftet der Kunde
hierfür allein. Die Rücksendung der Auftragsunterlagen
erfolgt, wenn nicht anders gewünscht, mit gewöhnlicher
Post. Wir haften bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung
infolge Diebstahl, Wassereinbruch und Feuer, nur bis zur Höhe
der üblichen Feuer-, Einbruchs- und Leitungswasserschadenversicherung,
sofern uns bzw. unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
2. Gewährleistung und Ausführung
Alle Aufträge werden mit größter Sorgfalt, nach
den neuesten Erkenntnissen und, nach unserem Dafürhalten, mit
der besten Ausführungsmethode gefertigt. Wünsche bezüglich
Farbwiedergabe werden weitmöglichst berücksichtigt. Ohne
die Hergabe von Mustern gilt unsere Auffassung als richtig. Bei
Lithoaufträgen können sich geringfügige Farbabweichungen
durch die jeweilige Technik ergeben; sie sind im zumutbaren Rahmen
zu akzeptieren. Bei Filmausbelichtungen und Drucken kann es zu materialbedingten
Abweichungen kommen. Sie berechtigen nicht zur Reklamation. Bei
Nachbestellungen gibt es keine Gewähr für farbliche Übereinstimmung
mit vorausgegangenen Lieferungen. Das gleiche gilt auch für
den Vergleich zwischen Muster und Auflage. Für nicht in der
Liste aufgeführte Formate gelten Zwischen- bzw. Laufmeterpreise.
3. Liefertermine
Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen
Vereinbarung. Nachträgliche Auftragsänderungen erfordern
gleichzeitig eine neue Vereinbarung der Lieferfristen und -Termine.
Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen,
insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall
verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Sofern
nicht ein schriftlich vereinbartes Fixgeschäft vorliegt, muß
der Kunde bei Überschreitung der angegebenen Lieferfrist eine
angemessene Nachfrist einräumen. Schadensersatzansprüche
bei Lieferverzug sind, sofern uns oder unseren Erfüllungsgehilfen
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt,
auf den Schaden begrenzt, den wir bei Vertragsschluß unter
Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder
hätten erkennen müssen, voraussehen konnten, es sei denn,
der Kunde hat uns bei Auftragserteilung ausdrücklich auf ein
höheres Schadensrisiko hingewiesen.
4. Versand und Verpackung
Der Versand der Ware und der Auftragsunterlagen erfolgt auf Rechnung
und Gefahr des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn die Versendung
durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt. Wir sind
berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für
Rechnung des Kunden zu versichern.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle genannten Preise sind in Euro und beinhalten die gesetzliche
Mehrwertsteuer nicht. Alle genannten Preise verlieren mit dem Erscheinen
der darauffolgenden Preisliste zum Stichtag ihre Gültigkeit.
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden
gesondert berechnet. Unsere Rechnungen sind zahlbar nach 30 Tagen
ohne Skonto. Wird mit uns schriftlich das Bankeinzugsverfahren vereinbart,
gewähren wir einen Bankeinzugs-Fachrabatt von 2%. Besteller,
die in fremdem Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung,
bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns eingeht. Wir behalten
uns die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme
eines Wechsels erfolgt nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen
gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Wechsel
werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest
angenommen. Bei Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt die Zahlung
erst bei Einlösung. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt,
nach unserer Wahl den konkreten Verzugsschaden oder Zinsen in Höhe
von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.
Im letzteren Falle bleibt dem Kunden der Nachweis offen, daß
keine oder wesentlich niedrigere Zinsen angefallen sind. Der Kunde
darf gegenüber unseren Forderungen nur mit rechtskräftig
festgestellten oder von uns anerkannten oder nicht bestrittenen
Gegenforderungen aufrechnen.
6. Beanstandungen
Ist der Kunde Vollkaufmann, hat er die Ware unverzüglich
nach Ablieferung innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges
zu untersuchen und uns gegebenenfalls unverzüglich schriftliche
Anzeige zu machen; § 377 HGB gilt uneingeschränkt. In
allen anderen Fallen ist bei offen zutagetretenden Mängeln
eine Rüge nur innerhalb einer Woche zulässig. Bei Beanstandungen
müssen uns sämtliche zum Auftrag gehörenden Unterlagen
zur Verfügung gestellt werden, andernfalls ist eine sofortige
Prüfung und Bearbeitung der Mängelrügen nicht gewährleistet.
Die Rücksendung der beanstandeten Waren erfolgt nur nach Vereinbarung.
Die beliebige Verwendung beanstandeter Ware steht uns zu. Mängel
an einem Teil der Lieferung berechtigt den Auftraggeber nicht, die
Gesamtlieferung zu beanstanden.
7. Gewährleistung und Haftung
Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer
Wahl innerhalb angemessener Frist Neuherstellung oder Nachbesserung
vorzunehmen. Mißlingen Neuherstellung oder Nachbesserung,
so kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages oder
Herabsetzung der Vergütung verlangen. Fehlt der Ware eine zugesicherte
Eigenschaft oder erleidet der Kunde infolge eines Mangels einen
Schaden, der durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
oder grob fahrlässig verschuldet ist, so kann der Kunde hierfür
Schadenersatz verlangen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen,
soweit wir nicht von unseren Zulieferfirmen entsprechenden Ersatz
erhalten. Für Schäden, die dem Kunden aus unerlaubter
Handlung entstehen, ferner für Schäden anläßlich
eines Verschuldens bei Vertragsschluß sowie für Schäden
aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten haften wir nur auf
Geldersatz, und nur dann, wenn uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft; im Übrigen haften
wir nur, soweit der Schaden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung
abgedeckt ist. Bei Kaschier- und Laminierarbeiten von angelieferten
Fotos, Drucken usw. haften wir nicht für die evt. dadurch verursachte
Beeinträchtigung derselben. Vor einer Weiterverarbeitung unserer
Erzeugnisse sind diese auf Richtigkeit zu prüfen. Die Haftung
für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen. Fotografische
Materialien, drucktechnische Erzeugnisse und Datenträger können
sich durch verschiedene Umwelteinflüsse verändern. Derartige
Veränderungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Von
uns ohne Berechnung gegebene Auskünfte und Ratschläge
sind stets ohne unser Obligo. Eine ohne unsere Zustimmung erfolgte
Mängelbeseitigung durch Dritte entbindet uns von jeglicher
Mangelhaftung.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
durch den Kunden unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung
und Weiterverwendung ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen
aus der Weiterveräußerung und Weiterverwendung in Höhe
unserer Auftragssumme an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit
an.
Rechtliches...
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